Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2025
Nutzungsbedingungen
Richtlinie zur akzeptablen Nutzung
Allgemeine Informationen
Die Blinkin GmbH („Blinkin“, „wir“, „unser“, „uns“) bietet ihre KI-Lösungen, darunter das Blinkin Launchpad und Blinkin Studio, an, um Teams und Einzelpersonen mit Tools zur Verbesserung von Produktivität, Zusammenarbeit und Engagement auszustatten. Um die verantwortungsvolle Nutzung unserer Plattformen sicherzustellen, haben wir diese Richtlinie zur akzeptablen Nutzung („Richtlinie“) festgelegt, in der die zulässige und verbotene Nutzung unserer Dienste beschrieben wird.
Alle in dieser Richtlinie verwendeten, aber nicht definierten Begriffe haben je nach Kontext Ihrer Nutzung der Dienste von Blinkin („Dienste“) die ihnen in unseren Nutzungsbedingungen zugewiesene Bedeutung. Diese Richtlinie gilt als Bestandteil der für Ihr Abonnement geltenden Bedingungen, und Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienste unterliegt zusätzlich zu diesen Bedingungen dieser Richtlinie. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie und, falls Sie eine Organisation sind, Ihre Nutzer nicht:
- Greifen Sie mithilfe der Dienste auf Material zu, speichern, verteilen oder übertragen Sie es, das:
- rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder beleidigend ist;
- zeigt sexuell explizite Bilder;
- fördert rechtswidrige Gewalt;
- ist aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierend. - Sofern nicht nach geltendem Recht zulässig, das nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden kann, und sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich zulässig, gilt Folgendes:
- zu versuchen, Teile der Dienste in irgendeiner Form, mit allen Medien oder mit irgendwelchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen; oder
- zu versuchen, einen Teil der Dienste zu dekompilieren, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf eine für Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren. - Greifen Sie auf die Dienste zu, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den Angeboten von Blinkin konkurriert.
- Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung autorisiert, lizenzieren, verkaufen, vermieten, leasen, übertragen, übertragen, übertragen, verteilen oder stellen Sie die Dienste Dritten außer Ihren autorisierten Benutzern zur Verfügung.
- Versuchen Sie, sich unbefugten Zugriff auf die Dienste zu verschaffen oder Dritten dabei zu helfen.
- Verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Rechte anderer oder fördern Sie deren Verletzung.
- Nehmen Sie an illegalen Aktivitäten teil, fördern oder ermutigen Sie sie.
- Nutzen Sie die Dienste für rechtswidrige, invasive, verletzende, verleumderische oder betrügerische Zwecke. Dazu gehören beispielsweise Aktivitäten wie Phishing, das Erstellen von Pyramidensystemen, das Spiegeln von Websites, das Generieren oder Verteilen unerwünschter Massen-E-Mails, Werbeaktionen, Werbung oder andere Aufforderungen.
- Beeinträchtigen Sie die Nutzung der Dienste oder der Geräte, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden, durch andere Kunden, autorisierte Wiederverkäufer oder Benutzer.
- Deaktivieren, stören oder umgehen Sie alle sicherheitsrelevanten Funktionen oder andere Aspekte der Dienste.
- Nutzen Sie die Dienste für Zwecke, die in den Nutzungsbedingungen von Blinkin nicht zulässig sind.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Die Blinkin GmbH mit Sitz in Raphaelweg 5, 85625 Baiern („Blinkin“) ist der Anbieter innovativer KI-Lösungen zur Verbesserung von Produktivität, Engagement und Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt der Angebote von Blinkin steht die KI-Launchpad („Blinkin Launchpad“ oder „Launchpad“), ein zentraler Hub für KI-Anwendungen und Fähigkeiten. Die Plattform bietet Zugriff auf eine Vielzahl von Tools, darunter Gefährten (personalisierte KI-Assistenten für Datenerfassung und Interaktion), Agenten (aufgabenorientierte KI-Systeme zur Automatisierung von Arbeitsabläufen), Leerzeichen (Wissensmanagement-Umgebungen für effiziente Zusammenarbeit und Informationsaustausch), Bots (interaktive KI-Schnittstellen für verbesserte Benutzerinteraktion) und Bretter (kollaborative Arbeitsbereiche für Ideenfindung, Strategie und Projektausführung, ähnlich digitalen Whiteboard-Tools, die die Zusammenarbeit mit KI anbieten).
1.2. Blinkin bietet auch die Studio ohne Code („Blinkin Studio“ oder „Studio“), eine KI-gestützte Plattform, die es Einzelpersonen und Unternehmen aller Größen („Kunde“) ermöglicht, dynamische Benutzeroberflächen, interaktive Workflows, agentengesteuerte Tools und intelligente Chat-Assistenten zu erstellen. Durch die Nutzung fortschrittlicher KI-Modelle und großer Sprachmodelle (in Anhang A aufgeführt) kombiniert Blinkin Studio leistungsstarke Wissensmanagementfunktionen mit intuitivem Design, sodass Benutzer mühelos Lösungen erstellen und skalieren können.
1.3. Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugriff auf und die Nutzung der Blinkin-Website („Website“) und der Blinkin-Plattform („Plattform“), zu der das Blinkin Launchpad und Blinkin Studio gehören.
1.4. Vereinbarungen über besondere Dienstleistungen oder Leistungskategorien werden Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden und haben im Falle eines Widerspruchs mit diesen Nutzungsbedingungen Vorrang.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, Blinkin hat ihnen schriftlich zugestimmt. Wenn Blinkin trotz Kenntnis widersprüchlicher Bedingungen weiterhin Dienstleistungen erbringt, gilt dies nicht als Annahme der Bedingungen des Kunden.
2. Definitionen
2.1. „Kunde“ bezieht sich auf eine natürliche oder juristische Person, die mit Blinkin eine Vereinbarung über die Nutzung der Blinkin-Plattform abgeschlossen hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Endnutzer die geltenden Gesetze einhalten, einschließlich Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO.
2.2. „Endnutzer“ sind natürliche oder juristische Personen, die mit den vom Kunden über die Blinkin-Plattform bereitgestellten Diensten interagieren.
2.3. „Besucher“ bezeichnet eine Person, die ein Launchpad aufruft und somit „besucht“; wiederholte Besuche derselben Person gelten als mehrere Besuche.
2.4. „Downgrade“ bedeutet eine Reduzierung des Umfangs der angebotenen, gebuchten oder individuell vereinbarten Dienstleistungen.
2,5. „Upgrade“ bedeutet eine Erhöhung des angebotenen, gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
2.6. „Launchpad“ bezeichnet ein Dashboard für KI-Anwendungen und -Fähigkeiten, das Begleiter, Agenten, Agenten-Apps und Chatbots, Spaces und Pinnwände umfasst.
2.7. „Begleiter“ bezeichnet einen webbasierten Self-Service-Begleiter, der in Blinkin Studio erstellt wurde. Dabei handelt es sich um ein interaktives Anfrageformular, das die Präferenzen und/oder das Interesse der Endnutzer an bestimmten Produkten digital erfasst und/oder übermittelt.
2.8. „Agent“ bezeichnet ein intelligentes System, das bestimmte Ziele wahrnimmt, begründet und autonom handelt, um bestimmte Ziele zu erreichen.
2.9. „Agentic App“ bezeichnet eine Sammlung von Agenten, denen jeweils spezielle Aufgaben zugewiesen sind und die zusammenarbeiten, um komplexe Ziele zu erreichen.
2,10. „Chatbot“ ist eine KI-gestützte Anwendung, die menschenähnliche Konversationen simuliert und es Benutzern ermöglicht, per Text oder Stimme zu interagieren, um Aufgaben wie das Beantworten von Fragen, das Bereitstellen von Informationen oder das Ausführen von Aktionen auszuführen
2,11. „Speicherplatz“ ist eine zentrale Anlaufstelle für die Organisation und Strukturierung von Wissen, die es Ihnen ermöglicht, Informationen von Webinhalten bis hin zu persönlichen Dateien zu sammeln, zu verwalten und zu erweitern.
2,12. „Board“ bezeichnet ein digitales Whiteboarding-Tool, das neben KI-Erfahrung die Kartierung, Visualisierung und Organisation von Ideen, Arbeitsabläufen und Informationen ermöglicht.
2,13. „Servicevertrag“ bezeichnet das kostenpflichtige Vertragsverhältnis für die Nutzung der Blinkin-Dienste, das in der Regel nach Abschluss der Testphase abgeschlossen wird.
3. Vertragsgegenstand und grundlegende Funktionalitäten der Plattform
3.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung des Zugangs zum Blinkin Launchpad und die damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
KI-Tools und -Dienste: Die Plattform bietet eine breite Palette von KI-Anwendungen und -Fähigkeiten, darunter Begleiter (personalisierte KI-Assistenten), Agenten (aufgabenorientierte KI-Systeme), Räume (Wissensmanagement-Umgebungen) und Bots (interaktive KI-Schnittstellen). Diese Tools werden zur Verfügung gestellt, um die Produktivität zu steigern, die Automatisierung zu erleichtern und Benutzerinteraktionen zu ermöglichen.
Blinkin Studio: Ein Studio-Builder ohne Code, der die Erstellung dynamischer Benutzeroberflächen, interaktiver Workflows und KI-gestützter Anwendungen (wie intelligente Chat-Assistenten und agentengesteuerte Tools) ermöglicht. Es ermöglicht Benutzern, KI-gesteuerte Benutzeroberflächen und Lösungen zu entwerfen und zu verwalten, ohne dass Programmierkenntnisse erforderlich sind.
3.2. Die Plattform bündelt den Zugang zu verschiedenen LLMs (die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Nutzervereinbarung verfügbaren LLMs sind in Anhang A aufgeführt). Die Plattform übermittelt die Anfragen des Kunden („Prompt/S“) an das ausgewählte LLM und die vom LLM generierten Antworten („Output“) an den Kunden oder den Endnutzer. Die Plattform umfasst auch Funktionen für das Dokumentenmanagement und die Zusammenarbeit innerhalb einer Organisationsstruktur.
3.3. Blinkin stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Um die Plattform nutzen zu können, muss der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügen und diesen Zugang für den Zugriff auf die Plattform verwenden.
3.4. Blinkin integriert LLM-Dienste von Drittanbietern, kontrolliert jedoch nicht deren technisches Design, ihre Datenverarbeitungsmechanismen oder die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Kunden erkennen an, dass ihre Nutzung der LLM-Dienste den Bedingungen des jeweiligen Anbieters unterliegt (in Anhang A aufgeführt). Für den Fall, dass die Nichteinhaltung der geltenden Gesetze, einschließlich der DSGVO, durch einen LLM-Anbieter zu Rechtsansprüchen oder Strafen führt, haftet Blinkin nicht, außer in Fällen, in denen Blinkin wissentlich einen LLM-Anbieter integriert hat, der die Vorschriften nicht einhält. Die Kunden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Datenverarbeitungsaktivitäten den geltenden Vorschriften entsprechen.
3.5. Wenn Änderungen der LLM-Funktionen die Nutzung der Plattform durch den Kunden erheblich beeinträchtigen, kann der Kunde die Vereinbarung mit einer Frist von 7 Tagen für monatliche Verträge und mit einer Frist von 30 Tagen für Jahresverträge kündigen. In solchen Fällen werden im Voraus gezahlte Beträge für den betroffenen Zeitraum anteilig zurückerstattet.
3.6. Blinkin ist nur verpflichtet, die Plattform zu ändern oder anzupassen, wenn eine solche Änderung oder Anpassung erforderlich ist, um die Plattform gemäß dem Stand der Technik aufrechtzuerhalten. Andernfalls ist Blinkin nur verpflichtet, die Plattform zu modifizieren, anzupassen und weiterzuentwickeln, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
4. Registrierung und Erstellung eines Kundenkontos
4.1. Um auf die Dienste der Plattform zugreifen zu können, muss sich der Kunde registrieren und ein Konto auf Blinkin Launchpad (http://app.blinkin.io) erstellen.
4.2. Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein, um unsere Dienste nutzen zu können, und garantiert, dass alle bei der Registrierung angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind. Alle Änderungen seiner Daten, einschließlich Adresse, Zahlungs- und Kontaktinformationen, müssen umgehend in seinem Benutzerkonto aktualisiert werden.
4.3. Der Kunde stellt sicher, dass seine Zugangsdaten geheim gehalten und nicht an Dritte weitergegeben werden. Mitarbeiter des Kunden und andere vom Kunden autorisierte Nutzer, die zur Nutzung der Plattform berechtigt sind und für die der Kunde eine Lizenz besitzt, gelten nicht als Dritte.
5. Verfügbarkeit der Plattform, Fehlerbehebung
5.1. Die Plattform hat eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99% pro Kalendermonat.
5.2. Nichtverfügbarkeit bedeutet, dass die Plattform aufgrund von Umständen, für die Blinkin verantwortlich ist, nicht vollständig verfügbar ist. Eine Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die Blinkin nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg und kriegsähnliche Bedingungen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, einschließlich der COVID-19-Pandemie), fehlerhafter Bedienung durch den Kunden oder vertragswidriger Nutzung durch den Kunden oder aufgrund von geplanten Wartungszeiten gemäß Ziffer 5.3.
5.3. Blinkin kann den Zugang zur Plattform vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen.
5.4. Wenn auf der Plattform ein Fehler oder eine Fehlfunktion auftritt, hat der Kunde Blinkin unverzüglich schriftlich darüber zu informieren und dabei eine genaue Beschreibung des Sachverhalts und alle zur Behebung des Fehlers erforderlichen Informationen bereitzustellen („Feedback Companion“).
5.5. Ein Fehler oder eine Fehlfunktion gilt als gegeben, wenn die Plattform nicht über die vertraglich vereinbarten Funktionen verfügt, soweit Blinkin für einen solchen Ausfall verantwortlich ist.
5.6. Dieser Abschnitt 5 gilt nicht für die Verfügbarkeit der LLMs. Blinkin garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit der LLMs und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
6. Nutzungsrechte an der Plattform
6.1. Blinkin räumt dem Kunden das zeitlich begrenzte, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Kündigung der Vereinbarung.
6.2. Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen Geschäftsaktivitäten nutzen. Die Plattform darf nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen oder anderweitig zu verteilen oder weiterzugeben; die Plattform zu nutzen, um eigene Dienste zu entwickeln, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionen haben; Funktionen der Plattform zu aktivieren und/oder zu nutzen, für die dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden; die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von Blinkin Zugriff auf die Plattform zu gewähren; um den Quellcode zu modifizieren, zu übersetzen, zu reproduzieren, zu dekompilieren oder zu untersuchen Code der Plattform, Algorithmen oder anderer Programmbestandteile, sofern dies nicht gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässig ist; zur Entfernung, Umgehung, Entschlüsselung oder sonstigen Änderung der mit der Plattform verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder anderer Technologien, die der Zugriffskontrolle zur Plattform dienen; um rechtliche Hinweise, insbesondere solche, die sich auf Blinn beziehen, zu entfernen, zu verschleiern oder zu ändern Kins geistige Eigentumsrechte.
6.4. Blinkin bleibt Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an den von Blinkin erbrachten Dienstleistungen.
6.5. Blinkin ist berechtigt, von Kunden gestaltete Companions, Agents, Agentic Apps, Chatbots, Spaces, Boards im Rahmen der Optimierung und Weiterentwicklung der Produkte von Blinkin zu verwenden.
6.6. Darüber hinaus hat Blinkin keine geistigen Eigentumsrechte an den von Kunden erstellten und hochgeladenen Inhalten sowie an den Daten und Informationen, die von Endnutzern über individualisierte Begleiter erhalten wurden.
7. Datenschutz, Datenverarbeitung
7.1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung im Sinne der DSGVO für Endnutzerdaten, die er über Companions, Agenten, Agentic-Apps, Chatbots, Spaces und Boards erhebt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Datenschutzanforderungen sicherzustellen. Blinkin fungiert nicht als Datenverarbeiter gemäß der DSGVO und übernimmt keine Verantwortung für die Verarbeitung von Endnutzerdaten durch den Kunden.
7.2. Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Verwendung der Informationen seiner Endnutzer verantwortlich. Blinkin ist gesetzlich nicht verpflichtet, dem Kunden datenschutzkonform Informationen über die Verwendung von Informationen von Endnutzern zur Verfügung zu stellen. Wenn Blinkin solche Informationen zur Verfügung stellt, ist dies unverbindlich und begründet keine Haftung von Blinkin. Eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
7.3. Blinkin kann anonymisierte Nutzungsdaten für Serviceverbesserungen sammeln und analysieren, sofern diese Daten keine persönlich identifizierbaren Informationen oder Metadaten enthalten, die Nutzer indirekt identifizieren könnten.
8. Pflichten und Verantwortung des Kunden
8.1. Der Kunde räumt Blinkin das nicht ausschließliche Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (einschließlich aller über die Plattform erstellten Inhalte, z. B. im Rahmen der Bilderzeugung), insbesondere Kommunikationsinhalte (einschließlich Aufforderungen, Fotos, Bilder, Grafiken, Videos, Dateien, Dokumente, Logos und Schilder, Texte, zusammen „Kundeninhalte“), während der Laufzeit des Vertrags zu nutzen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere um solche Kundeninhalte zu reproduzieren, zu bearbeiten und zu übertragen, insbesondere für LLM-Anbieter, die vom Kunden ausgewählt wurden. Der Kunde garantiert, dass der Kunde über die erforderlichen Rechte und/oder Einwilligungen verfügt, um Blinkin die Kundeninhalte zur Erfüllung der Nutzungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Blinkin erwirbt keine weiteren Rechte an den Kundeninhalten. Der Kunde bleibt der alleinige Eigentümer aller Rechte an den vom Kunden bereitgestellten und/oder erstellten Kundeninhalten; der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung dieser Inhalte.
8.2. Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Plattform speichern oder über die Plattform übertragen, (i) zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, (ii) die keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte sowie Persönlichkeitsrechte) und (iii) die keine illegalen, gewalttätigen, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalte enthalten. Dies gilt auch für den Inhalt von Websites, die der Kunde im Zusammenhang mit der Website-Integration nutzt. Blinkin behält sich das Recht vor, vom Kunden auf der Plattform (app.blinkin.io) erstellte Kundeninhalte nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu löschen, wenn sie als illegal, rassistisch, hasserfüllt, diskriminierend angesehen werden oder anderweitig gegen geltende Gesetze oder diese Vereinbarung verstoßen.
8.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, (i) Scraping oder ähnliche Techniken anzuwenden, um Inhalte zu sammeln, für andere Zwecke zu verwenden, erneut zu veröffentlichen oder anderweitig auszunutzen, (ii) Techniken oder automatisierte Dienste zu verwenden, die darauf abzielen, Benutzeraktivitäten zu verzerren, wie Bots, Botnets, Skripte, Apps, Plugins, Erweiterungen oder andere automatisierte Mittel zur Kontoerstellung, Inhaltswiedergabe, Nachrichtenversand oder zur Durchführung ähnlicher Aktionen, oder (iii) die Funktionen der Plattform in Systemen zu nutzen, die berücksichtigt werden Hochrisikosysteme gemäß Art. 6 des KI-Gesetzes, (EU) 2024/1689.
8.4. Für die Nutzung einzelner LLMs können zusätzliche Anforderungen des jeweiligen LLM-Anbieters gelten. (In Anlage A aufgeführt) Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich. Blinkin weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Nutzung von LLMs führen können. Blinkin haftet nicht für Einschränkungen der Dienste von Blinkin, die auf einen Verstoß des Kunden gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines LLM-Anbieters zurückzuführen sind.
8,5. Der Kunde stellt Blinkin von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Kundeninhalten ergeben, sofern Blinkin den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche informiert und ihm Gelegenheit gibt, sich dagegen zu verteidigen.
8,6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigenständig Sicherungskopien der Kundeninhalte zu erstellen. Wir als Plattform stellen keine Sicherungskopien der von Kunden erstellten Inhalte zur Verfügung.
8,7. Der Kunde ergreift geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Dritte unbefugt auf die dem Kunden zur Verfügung gestellte Plattform zugreifen.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1. Alle Beträge sind in EUR und ohne Steuern angegeben. Wenn und soweit Blinkin nutzungsabhängige Kosten vom jeweiligen LLM-Anbieter in USD (oder einer anderen Fremdwährung) in Rechnung gestellt werden, werden diese Kosten dem Nutzer auf der Grundlage des Tageskurses der Europäischen Zentralbank am letzten Tag des Monats oder gegebenenfalls am letzten Tag des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.
9.2. Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen dem Kunden in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) ausgestellt.
9.3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um wechselseitige Forderungen.
9.4. Alle Preisänderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach einer solchen Benachrichtigung durch Blinkin in Kraft. Benachrichtigungen werden per E-Mail an die registrierte Kontaktadresse gesendet oder im Konto-Dashboard des Kunden angezeigt. Für den Fall, dass Blinkin die Vergütung um mehr als 10% erhöht, ist der Kunde berechtigt, die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung zu kündigen.
10. Garantie
10.1. Für Mängel der Plattform gelten die §§ 536 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde hat Blinkin etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.2. Mängel werden nach Wahl von Blinkin entweder durch kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung behoben.
10,3. Der Kunde kann den Vertrag gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung nur kündigen, wenn Blinkin ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese Abhilfe fehlgeschlagen ist.
10,4. Blinkin übernimmt keine Garantie für den Internetzugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung eines solchen Internetzugangs. Blinkin übernimmt auch keine Garantie für die Systeme des Kunden, auf denen die Plattform ausgeführt wird.
10,5. Blinkin garantiert nicht die Genauigkeit der KI-generierten Ausgaben. Kunden sollten KI-generierte Inhalte unabhängig überprüfen, bevor sie sich bei Geschäftsentscheidungen darauf verlassen.
10,6. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Zahlungsminderung geltend zu machen, indem er den Betrag der Minderung von der aktuellen Vergütung selbständig herabsetzt. Unberührt bleiben die Ansprüche des Kunden nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern.
11. Haftung und Schadensersatz
11,1. Blinkin haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.2. In anderen Fällen haftet Blinkin — sofern in Ziffer 11.3 nichts anderes bestimmt ist — nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.3 ausgeschlossen.
11,3. Die Haftung von Blinkin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
11,4. Soweit die Haftung nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungsgehilfen von Blinkin, insbesondere der Mitarbeiter.
11,5. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Langdock beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Abschnitte 11.1 und 11.3.
11,6. Im Falle eines Schadens, der dem Kunden durch das Verhalten eines LLM-Anbieters entsteht, beschränkt sich die Haftung von Blinkin auf die Abtretung der Ansprüche von Blinkin gegen den jeweiligen LLM, sofern die Geschäftsbedingungen dieser Anbieter eine solche Abtretung zulassen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist. In diesem Fall ist jegliche Haftung von Blinkin für solche Schäden ausgeschlossen.
12. Sperrung des Zugriffs auf die Plattform, Löschung von Inhalten
12,1. Blinkin kann den Zugang zur Plattform bei wesentlichen Verstößen gegen die Vereinbarung aussetzen. Die Kunden erhalten eine schriftliche Mitteilung und haben 7 Tage Zeit, um den Verstoß vor der Sperrung zu beheben, sofern nicht gesetzlich sofortige Maßnahmen erforderlich sind.
12,2. Im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt.
12,3. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird die Zugangsberechtigung reaktiviert, nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist oder der Grund für die Sperrung endgültig weggefallen ist, und der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind dauerhaft von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut registrieren. Wird der Kunde dauerhaft gesperrt, ist Blinkin berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
12,4. Blinkin ist berechtigt, Inhalte zu löschen, die nicht den Bedingungen von Abschnitt 8 entsprechen, wenn der Kunde diese Inhalte trotz Aufforderung von Blinkin nicht innerhalb einer angemessenen Frist löscht.
13. Kündigung des Zugriffs
13,1. Dem Kunden ist es gestattet, die Plattform für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen.
13,2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Blinkin hat insbesondere in den folgenden Fällen das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet; (ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Vorschrift des § 112 der Insolvenzordnung (InsO) unberührt bleibt); (iii) der Kunde ist mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug oder nicht unerheblicher Teil davon für zwei aufeinanderfolgende Monate oder ist mit der Zahlung der laufenden Vergütung für eine Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt und der Höhe der aktuellen Vergütung für zwei Monate entspricht; (iv) der Kunde trotz vorheriger Abmahnung wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstößt; (v) der Kunde betrügerische oder rechtswidrige Aktivitäten bei der Nutzung der Plattform ausübt; oder (vi) der Kunde nicht den gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich Datenschutzbestimmungen, nachkommt, die ein Haftungsrisiko für Blinkin darstellen.
13,3. Kundeninhalte stehen nach Vertragsbeendigung 30 Tage lang zum Abruf bereit. Danach werden sie dauerhaft gelöscht, sofern die Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Blinkin ist nicht verantwortlich für Daten, die nach diesem Zeitraum verloren gehen, und dem Kunden wird empfohlen, alle erforderlichen Informationen zu sichern, bevor die Kündigung wirksam wird.
13,4. Wenn die Plattform dem Kunden im Wege von Self-Managed Hosting zur Verfügung gestellt wurde, hat der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit (i) die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen, (ii) die Plattform und alle Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) vollständig und dauerhaft von seinen Systemen zu löschen und (iii) alle anderen von Blinkin zur Verfügung gestellten Materialien und Dokumente auf eigene Kosten an Blinkin zurückzugeben.
13,5. Jegliche Nutzung der Plattform nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet.
13,6. Abonnements für die Blinkin-Plattform können automatisch verlängert werden, sofern der Kunde nicht vor dem Verlängerungsdatum kündigt. Der Verlängerungszeitraum und die geltenden Bedingungen werden dem Kunden vor der Verlängerung mitgeteilt. Kunden haben die Möglichkeit, die automatische Verlängerung in ihren Kontoeinstellungen zu deaktivieren oder indem sie eine schriftliche Stornierungsanfrage stellen. Weitere Informationen zum Verlängerungs- und Kündigungsprozess werden im Konto des Kunden oder über die Supportkanäle von Blinkin veröffentlicht.
14. Vertraulichkeit
14,1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital oder in einer anderen Form), die einer Partei von der anderen Partei (oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG) offengelegt werden. Dazu gehören insbesondere
Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software, einschließlich einzelner Komponenten, Quellcode, Herstellungsverfahren, Algorithmen, Know-how, Erfindungen, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Preislisten und Konditionen:
Dokumente und Informationen, die durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen geschützt sind und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
14,2. Nicht vertrauliche Informationen sind Informationen,
das der Öffentlichkeit oder der anderen Vertragspartei vor der Offenlegung bekannt oder allgemein zugänglich war oder das zu einem späteren Zeitpunkt allgemein zugänglich wird, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht verletzt wird;
das einer Partei von einem autorisierten Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wird.
14,3. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieser Benutzervereinbarung zu verwenden;
vertrauliche Informationen nur an diejenigen Vertreter weiterzugeben, deren Kenntnis unbedingt erforderlich ist und die an den Inhalt dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind;
Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte durch angemessene Vertraulichkeitsmaßnahmen;
auf Anfrage der anderen Partei oder ohne Aufforderung, spätestens bei Kündigung der Nutzungsvereinbarung, alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien) innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Anfrage oder Kündigung der Nutzungsvereinbarung auf eigene Kosten an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
14,4. Wenn vertrauliche Informationen nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Gesetzes über Geschäftsgeheimnisse entsprechen, unterliegen diese Informationen dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt.
14,5. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt gelten auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung weiter.
15. Änderungen der Dienste und der Nutzungsbedingungen
15,1. Blinkin behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienste und diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen sind zulässig, soweit die jeweilige Änderung erforderlich ist, um Änderungen zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, insbesondere Änderungen der technischen oder rechtlichen Bedingungen, einschließlich der Bedingungen für den Einsatz von LLMs und Tools Dritter. Blinkin wird in jedem Fall die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen. Die Erweiterung des Funktionsumfangs, insbesondere die Aufnahme zusätzlicher LLMs oder die Möglichkeit, zusätzliche Tools von Drittanbietern zu integrieren, ist jederzeit einseitig möglich.
15,2. Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Wenn ein Kunde die vorgeschlagenen Änderungen nicht akzeptiert, kann er den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung ohne Vertragsstrafe kündigen.
15,3. Jede Änderung des Vertragsgegenstands und der wichtigsten Leistungspflichten, die zu einer Änderung der gesamten Vertragsstruktur führen würde, ist vom Änderungsrecht ausgeschlossen. In solchen Fällen wird Blinkin den Kunden über die beabsichtigten Änderungen informieren und anbieten, das Vertragsverhältnis unter den geänderten Bedingungen fortzusetzen.
16. Schlußbestimmungen
16,1. Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden entsprechend ausgelegt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
16,2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) beigelegt. Blinkin ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16,3. Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens verpflichten sich beide Parteien, zu versuchen, Streitigkeiten durch Mediation oder Schiedsverfahren beizulegen. Wird innerhalb von 30 Tagen nach Einleitung des Mediationsverfahrens keine Lösung erzielt, kann jede Partei rechtliche Schritte gemäß Abschnitt 16.2 einleiten.
16,4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
17. Richtlinien für Rückerstattungen
17,1. Alle Zahlungen an Blinkin sind nicht erstattungsfähig.
17,2. Dies gilt für alle Abonnementgebühren, nutzungsabhängigen Gebühren und alle anderen Zahlungen, unabhängig davon, ob der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Abonnementlaufzeit kündigt.
17,3. Die einzige Ausnahme ist, wie ausdrücklich in Abschnitt 3.5 angegeben, wo eine anteilige Rückerstattung gewährt werden kann, wenn Änderungen der LLM-Funktionen die Nutzung der Plattform durch den Kunden erheblich beeinträchtigen.
17,4. Durch die Nutzung der Plattform erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass unter keinen Umständen weitere Rückerstattungen gewährt werden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesen Bedingungen haben: info@blinkin.io
Anlage A
LLM: OpenAI-Modelle; Mistral-Modelle; Metamodelle
Anbieter: Microsoft Azure
Nutzungsbedingungen: https://www.microsoft.com/licensing/terms/productoffering/MicrosoftAzure/MCA#ServiceSpecificTerms
LLM: Anthropische Modelle; Amazon-Modelle
Anbieter: Amazonas Bedrock
Nutzungsbedingungen: https://s3.amazonaws.com/EULA/Anthropic-EULA-1023.pdfhttps://aws.amazon.com/aup/?nc1=h_ls
LLM: Anthropische Modelle; Google-Modelle
Anbieter: Google Cloud-Plattform
Nutzungsbedingungen: https://developers.google.com/termshttps://ai.google.dev/terms